
Vorgeschichte und Gründung (1897 bis 1912)
"Den ersten Anstoß zur Gründung unseres Krankenhauses gab das Eisenbahnunglück beim Schloßbrunnen am 18. Mai 1897, durch welches 10 Personen getötet und 35 Reservisten schwer verletzt wurden. Um dem damals empfundenen Mangel eines Krankenhauses abzuhelfen, wurden bald Zeichnungen veranstaltet. Doch kamen die nötigen Mittel nur langsam zusammen. Die Bahnbaujahre 1908 bis 09 führten aufs Neue zur Erörterung des Planes, da man für erkrankte Bahnarbeiter Unterkunft schaffen musste. Am 23. August 1909 beschloss der Gemeinderat einstimmig, statt des zeitweilig ins Auge gefassten Krankenhauspavillons ein massives Krankenhaus zu bauen. Der Regierungsrat Dr. Balty hatte dazu die Anregung gegeben. Kreisbaumeister Müller in Daun arbeitete den Bauplan aus, und Mitte April 1911 wurde der Bau in Angriff genommen. Als Majestät Kaiser Wilhelm 11. am 20. Oktober 1911 Gerolstein besuchte, war der Rohbau bereits vollendet.
Am 15. März 1911 fragte der hochw. Herr Dechant Weidert in Waldbreitbach an, ob unsere Genossenschaft das neue Krankenhaus in Gerolstein übernehmen wolle. Die Antwort lautete bejahend. Es wurde daraufhin mit der Gemeinde Gerolstein folgender Vertrag geschlossen:
Gerolstein, den 19. Juli 1912.
Zwischen der Genossenschaft der Franziskanerinnen zu Waldbreitbach durch ihre Generaloberin Ehrwürdige Mutter Mathildis Schneider einerseits und der Gemeinde Gerolstein, vertreten durch den Bürgermeister und den Gemeindevorsteher andererseits wurde heute folgender Vertrag geschlossen:
§ 1. Die Gemeinde Gerolstein übergibt der oben bezeichneten Genossenschaft der Franziskanerinnen das zu Gerolstein neu erbaute Krankenhaus nebst zugehörigem Bering und Nebengebäuden in betriebsfertigem Zustande zur freien Benutzung und Bewirtschaftung.
§ 2. Die Gemeinde Gerolstein stellt das zum Betriebe des Krankenhauses notwendige Wasser sowie das Licht und das Brennmaterial. Auch richtet die Gemeinde Gerolstein die Operationsräume ein und unterhält das Instrumentarium. Weiterhin stellt die Gemeinde Gerolstein die Kochherde und den Wärmeschrank und die Genossenschaft der Franziskanerinnen hat das Recht, diese Sachen selbst zu wählen.
§ 3. Die ganze übrige innere Einrichtung, die nach hygienischen Grundsätzen ausgeführt werden muss, stellt die Genossenschaft der Franziskanerinnen.
§ 4. Die Genossenschaft der Franziskanerinnen übernimmt in dem Krankenhaus die Krankenpflege und die Bewirtschaftung auf eigene Rechnung und ist verpflichtet, hierzu stets mindestens fünf Schwestern zur Verfügung zu stellen. Die Pflegesätze dürfen eine mittlere Höhe nicht übersteigen. Die Genossenschaft übernimmt im Krankenhaus die notwendigen Ausbesserungen in dem Umfange, wie solche vom Mieter getragen werden.
§ 5. Es muss ein leitender bzw. ein aufsichtsführender Arzt bestellt werden und die Gemeinde Gerolstein hat die Besoldung dieses zu besorgen. Bei Anstellung dieses leitenden und aufsichtsführenden Arztes sollen die Wünsche und Vorschläge der Genossenschaft berücksichtigt werden. Die Gemeinde ist verpflichtet, den mit dem leitenden Arzt abzuschließenden Vertrag der Genossenschaft vor dem Abschluss zur Genehmigung vorzulegen.
§ 6. Dieser Vertrag wird auf 15 Jahre gegenseitig unkündbar abgeschlossen und läuft jedesmal für dieselbe Zeitdauer weiter, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Seite gekündigt wird.
So geschehen am Tage wie eingangs.
Die Generaloberin Der Bürgermeister Der Gemeindevorsteher
i.V. Schwester Sollhe' Cremer
Aquina Lermen
Am 29. August 1912 wurde die ministerielle Erlaubnis zur Übernahme der Anstalt durch unsere Genossenschaft erteilt.
Als Dechant N. Weidert am 18. November 1912 das neue Elisabeth Krankenhaus Gerolstein einweihte, sagte er zu den
Schwestern:
Wir vertrauen Ihnen unser Liebstes an, denn in jeder Familie sind die Kranken Gegenstand besonderer Liebe und Fürsorge.
Text entnommen aus Heft 10 November 1981, P.J Böffgen, St. Elisabeth-Krankenhaus Gerolstein (1912 bis 1960).
Das neue Krankenhaus
1960
Am 6. Oktober 1960 wurden die Patienten aus dem alten in das neue
St. Elisabeth-Krankenhaus verlegt.
Das alte Krankenhaus ging im gleichen Jahr in den Besitz der Bundeswehr über und dient nun der Standortverwaltung als Bürogebäude.
Das neue Krankenhaus wurde wie bereits das alte Krankenhaus, als Belegkrankenhaus betrieben und verfügte über 120 Betten, aufgegliedert in 3 Stationen (Etagen).
Es beherbergte Behandlungsräume für 4 Facharztgebiete:
Chirurgie
Innere Medizin
Hals-, Nasen- und Ohrenerkrankungen
Augenerkrankungen
Die Hauskapelle, Personalunterkünfte, Funktionsräume allgemeiner Art und eine Physikalische Abteilung waren im Haus integriert.
Weitere Bauabschnitte kamen in den darauffolgenden Jahren hinzu.
1967
Das Personalwohnheim (Marienheim) wurde 1967 bezogen.
Die nun freigewordenen Zimmer wurden umfunktioniert zur Kinderstation.
Im gleichen Jahr entstand eine einjährige Krankenpflegehelferinnen-Schule
(1967 - 1985).
1971 –1977
begann man mit einem Erweiterungsbau: für das neue Labor, die Röntgenabteilung und neue Patientenzimmer.
1977 wurde der Erweiterungsbau fertiggestellt.
1991-1994
Errichtung des Erweiterungsbaues West bestehend aus:
1995
Einrichtung einer psychiatrischen Hauptfachabteilung
2001-2004
Errichtung des Erweiterungsbaues Süd bestehend aus:
Im St. Elisabeth-Krankenhaus werden heute Patienten folgender Fachrichtungen betreut: